Gartenabfälle und Laub verbrennen!               

 

Obwohl es im Kleingärtnerverein An der Alten Aa verboten ist, qualmt es wieder überall. Der Rauch schädigt jedoch nicht nur das Klima, sondern auch die eigene Gesundheit.

Aus einigen Gärten steigen dichte Rauchschwaden auf. Nach dem Rückschnitt der Sträucher und einem Großputz wählen manche Gärtner den schnellen Weg, um Äste, Reisig und mitunter auch Laub und andere Abfälle loszuwerden.

Die Feuer im Garten sind aber mehr als nur ein Ärgernis für die Nachbarn. „Die Rauchschwaden gefährden die Gesundheit. Sie enthalten Schadstoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe“, warnt Tim Hermann, Experte vom Umweltbundesamt. Beide Stoffe stehen im Verdacht, Krebs auszulösen.
 

Verbrennung unvollständig


Die Feuer im Garten produzieren vor allem deswegen so viele Schadstoffe, weil die Verbrennung unvollständig abläuft. Die Luftzufuhr ist, im Gegensatz zu einem Ofen oder einer Verbrennungsanlage, nicht optimal und das Material zudem oft noch feucht. Am dichten Qualm ist das gut zu erkennen. „An einem offenen Feuer entsteht bei der Verbrennung von Holz mehr Feinstaub als in einem Ofen.

Wenn verbotenerweise auch noch Sperrholzplatten, behandeltes Holz oder Kunststoffe auf das Feuer wandern, kommen verstärkt weitere Schadstoffe wie die hochgiftigen Dioxine hinzu.

 

Schnittgut häckseln


Doch was tun mit Ästen und Zweigen? Die beste Alternative ist, das Schnittgut mit einem Gartenhäcksler zu zerkleinern und auf den Kompost zu geben. So bleiben wertvolle Nährstoffe wie Stickstoff, Kalium und Phosphor, die im Pflanzenmaterial gespeichert sind, dem Garten erhalten.

Der nährstoff- und humusreiche Kompost ist das optimale Substrat für die meisten Gartenpflanzen. Das gehäckselte Holz kann wahlweise auch als Mulch verwendet werden. Sträucher wie Rhododendren und Hortensien sind für eine Mulchschicht dankbar, die den Boden feucht hält. Wessen Garten zu klein für einen Kompostplatz ist oder wer nicht häckseln möchte, kann die Abfälle auch zur kommunalen Abfallsammelstelle bringen.

 

Gesetzliche Regelung


Das Gesetz schränkt das Verbrennen von Gartenabfällen ohnehin stark ein, auch wenn das oft ignoriert wird. Allerdings gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. In Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie Hamburg, Bremen und Berlin darf generell nichts verbrannt werden. Die anderen Bundesländer erlauben das Verbrennen von Pflanzenabfällen mit einigen Einschränkungen, zum Beispiel nur zu bestimmten Zeiten und nur mit einem Mindestabstand zu Wohnhäusern.

Zusätzlich gelten oft spezielle Regelungen innerhalb einer Gemeinde. Aber auch wo das Verbrennen erlaubt ist, gilt: Die Nachbarn dürfen nicht beeinträchtigt werden, beispielsweise durch starke Rauchentwicklung.



Um alles aus dem Weg zu gehen

 

In der Kleingartenanlage,

An der Alten Aa 1932 e.V.

darf generell nichts verbrannt werden.

 

 

Wohin mit sperrigen Grünabfällen

Sperrige Grünabfälle, wie z. B. Strauchschnitt kann man bei folgenden Stellen anliefern:

  • Wertstoffhof, Schaffeldstr. 74
    Ganzjährig dienstags bis freitags 9:00 – 18:00 Uhr Samstags 9:00 – 13:00 Uhr 

 

  • Kompostplatz der Firma EGB, Bovenkerkesch 14
    Ganzjährig jeweils samstags 9:00 – 12:00 Uhr

 


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